Ihr Vermächtnis für Kinder
In der Schweiz werden jährlich Milliardensummen vererbt. Mit nur einem klitzekleinen Bruchteil davon wäre den behinderten Kindern viel geholfen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und im Rahmen des letzten Willens lässt sich im Nachlass unser Verein SARASWATI berücksichtigen. Er ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer in den meisten Kantonen befreit.
Mit einer Berücksichtigung des Vereins SARASWATI lässt sich ein Engagement für die Kinder über die eigene Lebenszeit fortsetzen. Unser Verein gibt Gewähr, dass das Erbe am richtigen Ort Verwendung findet.
Ein Mitglied von SARASWATI begünstigte unseren Verein im Testament mit einer Erbschaft von CHF 25'000.-. Wir trauern um die verstorbene Person und sind ihr auch unendlich dankbar für die Grosszügigkeit über den Tod hinaus. Sie hilft unserem Verein und seinem Engagement für die Kinder mit Cerebral Parese in Nepal.
Vereinspräsidentin Christine Stingelin oder unser Vorstandmitglied Dr. Hans Peter Schmid sind gerne bereit, mit Ihnen Ihr Anliegen zu besprechen.
Christine Stingelin
Hans Peter Schmid
Dorfplatz 9, 4412 Nuglar, Tel. 061 911 10 28 / 079 458 31 09 / 079 313 56 08
saraswati@eblcom.ch